
Ablauf einer Behandlung
Vor Beginn der Behandlung frage ich im Anamnesegespräch nach dem Befinden und Grund des Kommens des Klienten. Im Gespräch wird der Veränderungswunsch, bzw. das Ziel erarbeitet. Der Muskeltest wird im weiteren Verlauf verwendet, um mehr über das Thema und das Ziel zu erfahren, und um Blockaden, unbewusste Informationen oder energetische Störungen aufzudecken. Ebenso wird der Muskeltest verwendet um die kinesiologische oder naturheilkundliche Therapiemethode zu identifizieren, die nötig ist, um den Körper wieder ins Gleichgewicht zu bringen.
Ziel der Behandlung ist den Ursprung der blockierten Energie zu finden, sie wieder zum Fließen zu bringen und dadurch ein Gleichgewicht bzw. eine Balance zwischen Körper, Geist und Seele zu erreichen. Voraussetzung für das gute Gelingen einer Sitzung ist die Bereitschaft des Klienten zur Veränderung und Übernahme der Verantwortung für seine Gesundheit. Die Behandlung kann geistige, emotionale und körperliche Verhaltensmuster verändern und Selbstregulationskräfte aktivieren.
Eine Behandlung wird im Sitzen oder Liegen abgehalten und bequeme Kleidung wird empfohlen. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, rufen Sie bitte bis 24 h vorher an, damit die reservierte Zeit nicht in Rechnung gestellt werden muss.
Die Kosten einer Behandlung orientieren sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker(GebüH ). Eine Behandlung besteht jeweils aus einem oder mehreren Bausteinen des Gebührenverzeichnisses. Die Bezahlung erfolgt in der Regel direkt nach der Behandlung in bar. Das zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Patient von Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen Erstattungen erhält oder nicht.
Private Kranken-, Post- und Beihilfeversicherungen erstatten ihren Mitgliedern das Honorar oft ganz oder zu einem großen Teil. Da die genauen Erstattungssätze aufgrund von individuellen Vereinbarungen unterschiedlich sind, ist es zu empfehlen eventuelle Fragen und eine Kostenübernahme vor der Behandlung mit der Krankenversicherung zu klären.
Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für eine Heilpraktiker-Behandlung in der Regel leider nicht übernommen. Es besteht jedoch auch für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden abzuschließen. Da es zahlreiche bewährte Versicherungen auf dem Markt gibt, lohnt es, verschiedene Angebote einzuholen.